Erhöhte Behandlungskosten ab November 2022
Grundlage für die aktuelle Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) liefert eine Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Hier wurden von unabhängiger Seite Experten aus den Standesvertretungen der Tierärzte, Tierhalterverbänden, der Wissenschaft und Verwaltung, aus Unternehmen und Versicherungen sowie praktizierende Tierärzte befragt. Zusätzlich wurde eine Online-Umfrage unter 1.300 praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten deutschlandweit durchgeführt.
Das Ergebnis: Mindestens 20 Prozent Erhöhung seien nötig, um die gestiegenen Kosten aufzufangen. Die Verordnung soll deshalb die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis anpassen, so das BMEL im Fazit.
Letzte umfassende Änderung der Gebührenordnung (GOT) war vor über 20 Jahren
Zum Hintergrund: Die GOT gibt einen preislichen Rahmen vor, in dem die einzelnen tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen. Leistungen müssen mit dem 1- bis 3-fachen Satz (2- bis 4-fache Satz im Notdienst plus Notdienstpauschale) berechnet werden. Dabei darf der einfache Satz in den normalen Sprechzeiten und der 2-fache Satz im Notdienst nicht unterschritten werden.
Zuletzt ist die GOT 1999 umfassend geändert worden. Die Veterinärmedizin hat sich aber mit den Jahren deutlich verändert: Diagnostik und Therapieformen sind umfassender geworden, der Kenntnisstand und die Möglichkeiten, ein Tier zu behandeln, sind deutlich erweitert worden.
Der Tierhalter muss also ab November 2022 einen erhöhten Satz für die Behandlung oder Impfung seines Tieres einkalkulieren. Dies sichert den Fortbestand sowie die Attraktivität der Tätigkeit der selbstständigen Tierärzte und vor allem eine moderne tierärztliche Versorgung der Haustiere.
Tierversicherung genau prüfen
Grundsätzlich sollten Tierhalter tierärztliche Kosten nicht unterschätzen und besser vorsorgen. Unabhängig von der aktuellen Erhöhung der GOT können z.B. Gelenk-Operationen mit Vor- und Nachsorge inklusive anschließender Physiotherapie mit mehreren Tausend Euro den Tierhalter belasten.
Einen monatlichen Betrag zurückzulegen ist ein Anfang. Dennoch: mit dem fortschreitenden Know-how der Tierarztpraxis, möglichen Diagnostikverfahren und Behandlungsmethoden, um dem Tier zu helfen, ist die Tierversicherung eine überlegenswerte Alternative. Allerdings sollten Tierhalter nicht vorschnell handeln, sondern sich genau informieren.
Die Bundestierärztekammer rät zum Versicherungsschutz, wichtig seien aber folgende Punkte: Therapiefreiheit des Tierarztes, Durchführung von regelmäßigen Prophylaxe-Maßnahmen wie Impfungen, Geriatrie, Screening und Gesundheitschecks, Operationen und deren Nachsorge, Kostenübernahme auch bei höheren Sätzen der GOT (Notfälle und Unfälle). Es sollte zudem transparent sein, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen). ©presse-punkt.de
Weiterführende Informationen der Bundestierärztekammer:
Tierärt:innen sind keine Abzocker
Unterschätzte Behandlungskosten – Wie soll ich das nur bezahlen?
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)