Tierarztpraxis Vettermann

Öffnungszeiten, Termin nach Vereinbarung
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do, Fr 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 – 11.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen

Tierarztpraxis Vettermann

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Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do, Fr 15.00 – 18.00 Uhr
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Mittwochnachmittag geschlossen

Liebe Tierbesitzer, bei uns gilt die Maskenpflicht

Notfall

Auch im Notfall bitte vorher telefonisch Kontakt aufnehmen:

Sollten Sie uns nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an einen tierärztlichen Notdienst. Tierkliniken in unserer Umgebung haben wir weiter unten aufgeführt.

Ich brauche dringend Hilfe :)

Tierärztlicher Notdienst

Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer, Ihr Haustier bereichert Ihr Leben und ist ein Familienmitglied. Geht es Ihrem Tier mal nicht so gut, sind wir Tierärztinnen und Tierärzte gerne für Sie da.

Was aber, wenn Ihr Haustier außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem oder einen Unfall hat und wir nicht unter der oben angegebenen Telefonnummer zu erreichen sind? Dafür gibt es den tierärztlichen Notdienst.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen sowie Tipps, wie man einen Notfall erkennt und richtig damit umgeht.

Was ist ein Notfall?

Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten tierärztlich versorgt (nachts 18.00 – 8.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen). Bei Notfällen sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

  • Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
  • Atemnot
  • stärkere, unstillbare Blutungen
  • sehr helle/blasse Schleimhäute
  • Krampfanfälle
  • Probleme beim Harnabsatz
  • anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
  • plötzliche Lähmung der Beine
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
  • schwerer Verkehrsunfall

Wie hoch sind die Kosten?

Am 14.02.2020 traten Änderungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), den Notdienst betreffend, in Kraft. Für Sie als Tierbesitzer bedeuten die Änderungen der GOT im Einzelnen:

  • Grundgebühr: Bei jedem Besuch Ihrer Tierarztpraxis zu Notfallzeiten fällt eine pauschale Grundgebühr von 50 Euro an, zusätzlich zu den Behandlungskosten.
  • 2-facher GOT-Satz ist Minimum: In der Notfallsprechstunde muss der Tierarzt mindestens zum 2-fachen Satz abrechnen.
  • Erweiterung der Notdienstzeiten:
    Nachtzeit: Als Notdienst gilt ein Einsatz von 18:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens.
    Wochenende: Das Wochenende beginnt freitags um 18:00 Uhr und endet montags um 8:00 Uhr.
    Gut zu wissen: Unsere reguläre Samstagssprechstunde gilt nicht als Notdienst.
  • Mehr Wegegeld: Das Wegegeld beträgt bei Hausbesuchen jetzt 3,50 Euro pro Doppelkilometer (mindestens 13 Euro).

Was passiert im Notfalldienst?

Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und – sofern er Schmerzen hat – diese lindern.
Die Folgebehandlung erfolgt üblicherweise in der Haustierarztpraxis.

Umfangreiche Untersuchungen werden im Notfalldienst nicht durchgeführt, ebenso wenig aufwendige, spezielle Diagnosen gestellt, außer sie sind für die Stabilisierung des Patienten notwendig.

Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!

Kliniken in unserer Umgebung

Folgende Kliniken in unserer Umgebung sind im Notfall für Sie erreichbar. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur als Hilfestellung.

Weitere Informationen

Die Informationen zum Thema tierärztlicher Notdienst sind der Homepage des BTK (Bundestierärztekammer) entnommen. Hier finden sie weitere ausführliche Informationen unter www.bundestieraerztekammer.de/presse/tipps-tierhalter/